

Opfervertretung Nebenklage
„Keine bloße Nebenrolle“
Aktives Mitwirken am Strafprozess
Opfer bestimmter Straftaten und deren nahe Angehörige können als Nebenkläger in einem Strafprozess auftreten.
Dies kommt insbesondere bei folgenden Delikten in Betracht:
Sexualdelikte, insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch
Versuchter und vollendeter Mord und Totschlag
Einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Aussetzung
Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger
Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung & Stalking, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung
Verstoß gegen Kontaktverbote und sonstige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).
Im Strafrecht haben Opfer üblicherweise lediglich die Stellung eines Zeugen.
Wir wollen, dass Sie aktiv am Strafprozess mitwirken können!
Als Zeuge bzw. Opfer einer Straftat haben Sie jedoch keine Möglichkeit aktiv am Strafprozess teilzunehmen.
Durch eine Nebenklage können wir das für Sie ändern.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne und kann für Sie Nebenklage erheben.
Als Nebenkläger werden Sie im Prozess nicht nur Zeuge, sondern ein selbstständiger Verfahrensbeteiligter mit eigenen Rechten sein und eine vergleichbare Stellung wie die Staatsanwaltschaft erhalten.