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Straßenverkehrsstrafrecht

„Frei Fahrt für freie Bürger“

Ihr Führerschein ist uns wichtig
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Unfallflucht
Gefährdung des Straßenverkehrs
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Fahrlässige Körperverletzung
Fahrlässige Tötung
Versicherungsbetrug
Nötigung
Diese Delikte werden von der Staatsanwaltschaft häufig mit Nachdruck verfolgt.
Erst im Jahr 2017 wurde ein neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen; von nun an gibt es einen eigenen Paragraphen welcher Straßenrennen unter Strafe stellt.
Doch selbst bei vermeintlichen Kleinigkeiten wird schnell Anklage erhoben.
Beim Abbiegen ein Auto übersehen und schon steht eine fahrlässige Körperverletzung im Raum, auf der Autobahn dem Vordermann kurz zu nah aufgefahren und schon wird dies als Nötigung aufgefasst.
Beim Ausparken angeblich ein Auto berührt und nun sollen Sie Unfallflucht begangen haben?
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Neben der Strafverteidigung kümmert sich Herr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein immer auch ein mögliches Fahrverbot im Blick.
Unser Anspruch ist das für Sie bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.
Dies gelingt im Straßenverkehrsstrafrecht nur mit einer besonderen Strategie.
Kontaktieren Sie uns!

Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

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