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Strafverteidigung mit System
Außergewöhnliche Maßnahmen
Außergewöhnliche Wege
Außergewöhnliche Ergebnisse
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Kanzlei
FEUERSTEIN
Ihre Kanzlei für Strafrecht in München
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Art. 6 Abs. 2 EMRK
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Nutzen Sie dieses Rechtsprinzip!
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Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
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Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
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Liegt eine Anklage oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?
Sie können zu jedem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.
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Die Unschuldsvermutung wird dadurch keinesfalls beeinträchtigt.
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Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei wie der Kanzlei FEUERSTEIN nicht zu Ihrem Nachteil werten.
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Je früher Sie die Kanzlei FEUERSTEIN mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, desto erfolgversprechender ist die Verteidigung.
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Am Anfang der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Gerade hier ist die effektive Vertretung Ihrer Interessen wichtig.
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Stellen Sie die Weichen auf Erfolg!
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Kontaktieren Sie uns.
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Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung der Lage und besprechen das weitere Vorgehen.
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Dabei muss Ihnen kein Anliegen unangenehm sein. Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht. Sie können daher alles mit uns besprechen.
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